Plattform und Einführung für die Assekuranz
Software für Assekuradeure
Eine Plattform für das Geschäft, das Ihnen ein Versicherer überlässt.
Software für Assekuradeure muss zwei Dinge gleichzeitig können. Sie muss die Zeichnungsvollmacht abbilden, die ein Risikoträger vertraglich erteilt hat, und sie muss dem Makler am selben Tag ein Angebot liefern. Nexora führt Antrag, Tarifierung, Policierung, Bestandsführung, Courtageabrechnung und Schadenmeldung auf einem Datensatz zusammen.
Gebaut wurde die Plattform für einen europäischen Spezialmakler mit Zeichnungsvollmacht, der Berufshaftpflicht, Cyberversicherung, Gewerbeimmobilien und Betriebshaftpflicht zeichnet. Sie richtet sich an Assekuradeure, die genau diese Doppelrolle tragen.
- Für wen
- Assekuradeure, Spezialmakler sowie Gewerbe- und Industriemakler mit eigener Zeichnungsvollmacht
- Umfang
- Antragsstrecke, Underwriting, Bestandsführung, Inkasso, Courtageabrechnung, Schadenmeldung
- Schnittstellen
- BiPRO Norm 420, Norm 430 und Norm 440, GDV-Datensatz, dazu Direktanbindungen je Risikoträger
- Modell
- Plattform plus Einführung. Kein Selbstregistrierung, keine Preisliste, solange das Geschäftsmodell nicht entschieden ist.

67 %
der geeigneten Anträge ohne manuelle Risikoprüfung, aus einem vollständig manuellen Ausgangszustand
12 Minuten
Angebotsprozess im Median, vorher rund 45 Minuten
99,96 %
Verfügbarkeit im ersten Jahr im Produktivbetrieb
Gemessene Werte aus einer Umsetzung für einen europäischen Spezialmakler mit Zeichnungsvollmacht, erhoben im ersten Jahr im Produktivbetrieb. Sie beschreiben diesen Bestand und sind keine Zusage für einen anderen.
Was ein Assekuradeur von einem Maklerverwaltungsprogramm mehr braucht
Ein Assekuradeur zeichnet im Namen eines Versicherers. Damit gelten Pflichten, die ein reines Maklerverwaltungsprogramm nie abbilden musste.
Die Zeichnungsvollmacht ist ein Vertrag. Sie legt Summen, Sparten, Ausschlüsse und Vorlagepflichten fest, und ein Antrag außerhalb dieser Grenzen darf technisch nicht policiert werden können. Nexora hinterlegt diese Grenzen als Regeln, die ein Underwriter lesen kann, und dokumentiert jede Abweichung samt Freigabe.
Der zweite Unterschied ist die Berichtspflicht gegenüber dem Risikoträger. Bestandsmeldungen und Provisionsabrechnungen entstehen aus den Vertragsdaten selbst, nicht aus einer nachgelagerten Tabelle. Wenn der Versicherer eine Position hinterfragt, führt der Weg von der Meldezeile zurück zum Geschäftsvorfall, der sie erzeugt hat.
Zeichnungsvollmacht als Regelwerk
Grenzen aus der Vollmacht, Vorlagegründe und Freigabestufen sind konfiguriert statt vereinbart, und jede Entscheidung trägt die Regel, die sie erlaubt hat.
Bestandsführung mit Historie
Verträge werden effektivdatiert versioniert. Ein Nachtrag überschreibt nichts, sondern erzeugt einen neuen Stand mit Gültigkeitsdatum.
Courtage und Inkasso
Provisionsaufteilung zwischen Assekuradeur, Untervermittler und Risikoträger folgt aus demselben Vertragsdatensatz wie die Bestandsmeldung.
Mehrsprachigkeit ab Werk
Dokumente, Korrespondenz und Portale existieren je Markt und Sprache, nicht als nachträgliche Übersetzungsschicht.
BiPRO-Schnittstellen zu den Risikoträgern
In Deutschland entscheidet die Anbindung darüber, ob eine Plattform im Alltag trägt. BiPRO ist die Sprache, in der Versicherer und Vermittler Daten austauschen, und sie ist kein Nebenthema der Einführung.
Norm 420 deckt die Tarifierung, das Angebot und den Antrag ab, also die TAA-Strecke. Ein Antrag, der über 420 an den Risikoträger geht, kommt mit derselben Struktur zurück, in der er gestellt wurde, und muss nicht im Portal des Versicherers nacherfasst werden.
Norm 430 transportiert die Maklerpost. Darüber laufen der GDV-Datensatz, Vertragsdokumente und Provisionsabrechnungen. Für die Bestandsführung ist das der wichtigste Kanal, weil er den täglichen Rückfluss aus dem Bestand liefert. Norm 440 ergänzt den Deep Link in die Anwendungen des Versicherers, damit ein Sachbearbeiter ohne zweite Anmeldung dorthin springt, wo die Daten liegen.
Nicht jeder Risikoträger stellt jede Norm bereit. Wo BiPRO fehlt, wird direkt angebunden, über Datei- oder API-Strecken, die dieselben Prüfungen durchlaufen. In der Referenzumsetzung waren sechs Trägersysteme angebunden, jedes mit eigenem Format und eigenem Zeitplan.
Dieser Abschnitt behandelt BiPRO im Kontext der Bestandsführung. Eine eigene Seite zu BiPRO-Schnittstellen folgt und wird diesen Abschnitt auf eine kurze Zusammenfassung mit Verweis reduzieren.
Vieraugenprinzip, Aufsicht und Datenschutz
Compliance-Anforderungen sind in der Assekuranz keine Beilage zur Software, sondern eine Anforderung an die Datenstruktur.
Das Vieraugenprinzip ist technisch abgebildet, nicht organisatorisch angewiesen. Änderungen an Tarifen, Produkten und Vollmachtsgrenzen sowie Abweichungen im Underwriting benötigen einen zweiten Freigebenden, der nicht der Bearbeiter sein kann. Freigabe, Grund und Zeitstempel bleiben am Vorgang.
Die Pflichten aus der IDD-Umsetzung, dem VAG und dem VVG greifen in die Antragsstrecke ein, etwa bei Wünschen und Bedürfnissen sowie bei der vorvertraglichen Information. Sie sind Teil des Prozesses und nicht ein nachgelagertes Dokument. Personenbezogene Daten werden nach DSGVO verarbeitet, mit Löschfristen, die ein Datenschutzbeauftragter prüfen kann. Die BaFin-Perspektive auf ausgelagerte Prozesse ist dabei mitgedacht.
Einführung, Migration und Betrieb
Eine Plattform zu lizenzieren ist der einfache Teil. Sie in einem laufenden Bestand produktiv zu setzen ist die eigentliche Arbeit.
01
Vollmachten lesen
Grenzen, Vorlagepflichten und Meldepflichten stehen in den Vollmachtsverträgen. Sie bestimmen, was das Regelwerk abbilden muss.
02
Bestandsdaten migrieren
Aktive Verträge, historische Verträge und Dokumente werden mit ihrer Versionshistorie übernommen, weil eine Prüfung nach dem Vertragsstand von vor Jahren fragt.
03
Risikoträger anbinden
Je Träger BiPRO oder Direktschnittstelle, getestet gegen dessen eigene Validierung und danach überwacht.
04
Parallelbetrieb und Umstellung
Ein bis zwei Abrechnungszyklen laufen doppelt. Erst wenn der Versicherer die Meldung kommentarlos annimmt, wird umgestellt.
Wer hinter Nexora steht
Nexora wird vom Gründer geführt. Wer entscheidet, was gebaut wird, ist auch der, der Ihre Anfrage dazu beantwortet. Dazwischen sitzt kein Vertrieb.
Alex Klein hat Nexora aus einer Überzeugung heraus gegründet. Ein Assekuradeur braucht kein Versicherersystem, aus dem man die Zeichnungshoheit herausgeschnitten hat, sondern ein System, das die Zeichnungsvollmacht als das behandelt, was sie ist, nämlich einen Vertrag. Diese Überzeugung bestimmt, was in die Plattform kommt und häufiger noch, was bewusst draußen bleibt.
Der Sitz in Berlin bringt ihn in den Markt hinein, für den diese Plattform gebaut ist, statt einen Ozean entfernt. Der deutsche Vollmachtsmarkt läuft auf BiPRO und blickt auf die BaFin, der niederländische auf SIVI und die Wft, der französische auf ORIAS und die ACPR. Deshalb sind die regionalen Ausgaben dieser Website eigenständig aufgebaut und keine Übersetzungen.
Die Umsetzung erfolgt mit Pharos Production, dem Unternehmen, das die Plattform gebaut und das vierzehnmonatige Einführungsprogramm dahinter verantwortet hat. Diese Trennung ist gewollt. Produktentscheidungen liegen beim Gründer, und die Entwickler, die den Code geschrieben haben, bleiben für die technischen Fragen erreichbar.
Fragen aus Auswahlprozessen
Was ist ein Assekuradeur?
Ein Assekuradeur ist ein Vermittler, der im Auftrag eines Versicherers zeichnet. Er hat eine Zeichnungsvollmacht, policiert im Namen des Risikoträgers, führt den Bestand und rechnet ab. Rechtlich bleibt das Risiko beim Versicherer, operativ liegt der Prozess beim Assekuradeur, und genau diese Trennung muss die Software abbilden.
Welche Software braucht ein Assekuradeur?
Eine, die Antragsstrecke, Underwriting innerhalb der Vollmacht, Bestandsführung, Inkasso, Courtageabrechnung, Schadenmeldung und die Berichtspflicht gegenüber dem Risikoträger auf einem Datensatz führt. Der Unterschied zu Maklersoftware liegt in der Vollmacht: Grenzen und Vorlagegründe sind kein Hinweistext, sondern eine Bedingung, die das System durchsetzen muss.
Worin unterscheidet sich ein Maklerverwaltungsprogramm von einem Bestandsführungssystem?
Ein Maklerverwaltungsprogramm verwaltet Kunden, Verträge und Provisionen aus Sicht des Vermittlers und pflegt fremde Policen. Ein Bestandsführungssystem führt den Bestand aus Sicht des Risikos, mit Tarifierung, Effektivdatierung, Geschäftsvorfällen und Meldewesen. Ein Assekuradeur braucht die zweite Funktion, auch wenn er im Markt wie ein Makler auftritt.
Wie lange dauert die Einführung einer Assekuradeur-Plattform?
Die Referenzumsetzung lief vierzehn Monate von der Aufnahme bis zum vollen Produktivbetrieb, einschließlich Migration des historischen Bestands und Anbindung von sechs Trägersystemen. Ein Haus mit einem Risikoträger und ohne Altbestand ist deutlich schneller. Die Dauer bestimmen die Zahl der Risikoträger und der Zustand der zu migrierenden Daten.
Wie wird das Vieraugenprinzip technisch abgebildet?
Als Freigabestufe am Vorgang. Tarif- und Produktänderungen sowie Abweichungen von der Zeichnungsvollmacht sind erst wirksam, wenn ein zweiter Berechtigter freigibt, und der Bearbeiter kann nicht sein eigener Freigebender sein. Freigabe, Grund, Person und Zeitstempel bleiben unveränderlich am Datensatz, damit eine spätere Prüfung sie nachvollziehen kann.
Sprechen Sie mit dem Team hinter der Plattform
Sagen Sie uns, welche Risikoträger Sie anbinden und was Ihr Meldeprozess heute an Tagen kostet. Daraus entsteht eine belastbare Einschätzung zur Einführung.
Für ein erstes Gespräch genügen eine Vollmacht und eine anonymisierte Bestandsmeldung. Produktivdaten brauchen wir dafür nicht.
